Teilnahmebedingungen: Burning Roads 2023 #tarmacrevolution/ 24.6.2023

  1. Teilnehmer/Teilnehmerinnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    Ausnahmeregelungen im Einzelfall anfragen: info@burningroads.de
  2. Es besteht Helmpflicht, Velomobile ausgenommen.
  3. Burning Roads ist kein Rennen, es gibt keine Zeitnahme und keine Ergebnislisten. Die
    Herausforderung des Marathons soll mit viel Spaß und Hilfsbereitschaft in kleinen
    Gruppen angenommen werden. Ziel ist die komplette Bewältigung der Strecke, die Zeit
    ist dabei nachrangig.
  4. Die Strecke ist nicht abgesperrt. Die Strecke ist nicht ausgeschildert.
  5. Für die Navigation werden Tracks zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Guides.
  6. Die StVO gilt uneingeschränkt, es gibt keine Sonderrechte.
    Bei Fahrt in Dämmerung muss Beleuchtung vorhanden sein!
  7. Bei Abmeldung gelten die Regelungen in den AGB für den Rücktritt.
  8. Eine Übertragung des Startplatzes ist möglich nach Rücksprache mit dem Veranstalter (info@burningroads.de)
  9. Fahrer der 330-km-Strecke starten um 5:00 Uhr.
  10. Fahrer der 210-km-Strecke starten um 8:00 Uhr.
  11. Es gibt keinen Pannendienst, an Verpflegungsposten ist aber Pannenmaterial
    deponiert.
  12. Im Falle eines unbehebbaren Defekts/Sturz/Leistungseinbruch etc. muss die
    Rückkehr zu Start/Ziel selbst organisiert werden. Es gibt keinen „Besenwagen“.
  13. E-Rennräder und viele Fahrrad-Sonderformen sind startberechtigt. Um
    gegenseitige Rücksichtnahme wird gebeten! Es gibt keine Ladeinfrastruktur!
  14. Das Ziel in Ochtrup ist bis mindestens 22:00 Uhr besetzt.

    Haftungsausschluss und Bildrechte
    Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Anmeldung, dass gegen seine Teilnahme keine
    gesundheitlichen Bedenken bestehen und dass er einen ausreichenden Trainingszustand
    besitzt.
    Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am Marathon auf
    eigenes Risiko erfolgt.
    Der Veranstalter übernimmt eine Haftung für Schäden nur nach Maßgabe der
    Regelungen in den AGB. Dies gilt für Personen als auch für Sachschäden, insbesondere
    auch für Folgen von Unfällen.
    Für abhandengekommene Gegenstände (z.B. Fahrräder, Fahrradzubehör, Bekleidungen
    etc.), wird ebenfalls nur nach Maßgabe der AGB gehaftet.

    Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Regeln der StVO zur
    Teilnahme im öffentlichen Verkehr ohne Einschränkung gelten und er ihnen Folge zu
    leisten hat. Für Verstöße gegen die StVO haftet alleine der beteiligte Teilnehmer, in
    keinem Fall der Veranstalter.
    Der Teilnehmer erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass die im Zusammenhang
    der Veranstaltung gemachten Lichtbilder, Filmaufnahmen und Interviews in Funk und
    Fernsehen, Werbung und Büchern und sonstigen Medien veröffentlicht werden dürfen.